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VG Köln, 04.02.2009 - 7 L 1760/08 |
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Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
St. Augustin: Vorläufig kein Rauchverbot für Gaststätte im HUMA- Einkaufszentrum
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorläufig kein Rauchverbot für Gaststätte im Einkaufszentrum
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
NRW: Nichtraucherschutzgesetz ist möglicherweise nicht auf Gaststätte ohne Wände in einem Einkaufszentrum anwendbar - Ungeklärte Rechtslage - Vorläufig kein Rauchverbot für Gaststätte im HUMA-Einkaufszentrum in St. Augustin
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus VG Köln, 04.02.2009 - 7 L 1760/08
Grundsätzlich ist zwar dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Rauchverbots der Vorrang einzuräumen, da es sich bei dem geschützten Rechtsgut der Gesundheit um ein besonders hohes Rechtsgut handelt, das auch empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigt, vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 - u. a., NJW 2008, 2409, S. 2414, sodass entgegenstehende wirtschaftliche Interessen in der Regel zurücktreten müssen.Im vorliegenden Fall ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber für den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens kein striktes uneingeschränktes Rauchverbot ausgesprochen, sondern eine Konzeption gewählt hat, bei der mit den geregelten Ausnahmen den Belangen der Gaststättenbetreiber und der Raucher stärkeres Gewicht beigelegt wird und mit Rücksicht hierauf das Ziel des Gesundheitsschutzes relativiert ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.2008, a.a.O., S.2415.
- VGH Bayern, 11.11.2011 - 22 CS 11.1992
Rauchverbot für Gaststätten erfasst auch Bewirtungsflächen im Einkaufszentrum
Auch eine Bewirtungsfläche im Durchgangsbereich eines Einkaufszentrums, die nur aus einer Schanktheke und Tischen mit Bestuhlung besteht und keinerlei bauliche Abgrenzung aufweist, kann Raum einer "Gaststätte" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GastG sein, unabhängig davon, ob die Gaststätte noch über weitere Räume verfügt oder nicht (vgl. VG Köln vom 4.2.2009, Az. 7 L 1760/08 RdNr. 30). - OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
Bußgeldbewehrter Verstoß gegen Gesundheitsvorschriften in Bayern: Rauchverbot auf …
Vor diesem Hintergrund hat auch das VG Köln im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen Ordnungsverfügungen der Verwaltungsbehörde, mit der einem Betreiber eines nicht durch bauliche Maßnahmen abgegrenzten Cafes innerhalb eines Einkaufszentrums die Durchsetzung eines Rauchverbotes auferlegt worden war, zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 1, 4 des NiSchG in Nordrhein-Westfalen die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt (VG Köln Beschluss vom 04.02.2009 - Az. 7 L 1760/08 BeckRS 2009, 31433 und vom 23.03.2009 - Az. 7 L 131/09 BeckRS 2009, 32925). - VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Auch eine Bewirtungsfläche im Durchgangsbereich eines Einkaufszentrums, die nur aus einer Schanktheke und Tischen mit Bestuhlung besteht und keinerlei bauliche Abgrenzung aufweist, kann Raum einer "Gaststätte" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GastG sein, unabhängig davon, ob die Gaststätte noch über weitere Räume verfügt oder nicht (vgl. VG Köln vom 4.2.2009, Az. 7 L 1760/08 RdNr. 30). - VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Auch eine Bewirtungsfläche im Durchgangsbereich eines Einkaufszentrums, die nur aus einer Schanktheke und Tischen mit Bestuhlung besteht und keinerlei bauliche Abgrenzung aufweist, kann Raum einer "Gaststätte" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GastG sein, unabhängig davon, ob die Gaststätte noch weitere Räume hat oder nicht (vgl. VG Köln vom 4.2.2009, Az. 7 L 1760/08 RdNr. 30). - VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Auch eine Bewirtungsfläche auf der Lauffläche eines Einkaufszentrums, die nur aus einer Schanktheke und Tischen mit Bestuhlung besteht und keinerlei bauliche Abgrenzung zur übrigen Fläche aufweist, kann Raum einer "Gaststätte" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GastG sein, unabhängig davon, ob die Gaststätte noch weitere Räume hat oder nicht (vgl. VG Köln vom 4.2.2009, Az. 7 L 1760/08 RdNr. 30).